Kinder auf der Flucht

Wenn die ausländerfeindlichen Kreise in der Schweiz von ‚Asylanten‘ und ‚Wirtschaftsflüchtlingen‘ sprechen, dann zeichnen sie das Bild des schnauzbärtigen Messerstechers, des schwarzen Drogenhändlers, vielleicht auch das einer aufgetakelten Prostituierten. Bewusst unterschlagen sie in ihren Feindbildern insbesondere diejenigen AusländerInnen, die — egal wie, woher und weshalb sie in die Schweiz kommen — einen besonderen Anspruch auf Schutz und Hilfe haben: Kinder und Jugendliche. Das ist nicht bloss ein Gebot des Völkerrechts, sondern vor allem eines der Menschlichkeit.

Auf der anderen Seite darf aber nicht einfach mit dem Bild des ´herzigenª Flüchtlingsbabys gearbeitet werden. Das würde die Thematik auf Mitleid und Sympathie verkürzen (auf welche übrigens auch erwachsene Flüchtlinge Anspruch haben). Es ist unsere Aufgabe, allen Kindern eine gesicherte Zukunft zu bieten, egal wie schwierig oder teuer das ist, unabhängig davon, wie kurz oder lang sie hier bleiben. Das gilt erst recht für Kinder, die alleine auf der Flucht sind.

Dass das schweizerische Asylprozedere auf die besondere Situation von Kindern nicht oder nur schlecht Rücksicht nimmt und abgewiesene minderjährige AsylbewerberInnen sogar ins Ausschaffungsgefängnis steckt, ist eine besondere Schande schweizerischer Art.

Die Redaktion

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