Wer definiert die Menschenrechte?

Von Alex Sutter*
Die Zeiten sind vorbei, da man sich auf Gott oder die menschliche Natur berufen konnte, um die lästige Frage nach der tatsächlichen Definitionsmacht über die Menschenrechte zum Verstummen zu bringen. Diese Frage lenkt die Aufmerksamkeit auf die Organe und Gremien, welche im Bereich der internationalen Menschenrechte rechtsetzende, überwachende und sanktionierende Funktionen innehaben, also beispielsweise der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg oder die jeweiligen Überwachungsausschüsse zu den einzelnen Menschenrechtskonventionen auf der Ebene der UNO. Dabei handelt es sich um Sachverständige des internationalen Rechts, welche aus allen Kontinenten stammen und formell zwar eine gewisse Unabhängigkeit ihren Herkunftsstaaten gegenüber aufweisen, diesen aber in den meisten Fällen durchaus genehm sind.

Subjektiv und interpretierbar

Die spezialisierten Gremien beziehen sich auf Menschenrechtsnormen, welche in unterschiedlichen Paketen gebündelt sind. Die einzelnen Deklarationen und Abkommen weisen eine je eigene komplexe Entstehungsgeschichte auf. Es ist nicht unsinnig zu fragen, wer auf der Grundlage welcher Ideen, Ideologien, Werthaltungen und Weltanschauungen die bestehenden Menschenrechte kodifiziert hat. Die überwiegend männlichen Experten, welche die heute gültigen Menschenrechte ausgearbeitet haben, arbeiteten mit den juristischen und philosophischen Bezugssystemen, die sie erlernt haben und die in der Regel stark von der "westlichen" Rechts- und Ideengeschichte geprägt waren. Die meisten dieser RechtsexpertenInnen orientierten sich also an einem liberalen - bisweilen auch eher sozialistischen - und demokratischen Wertehorizont, der zudem auf die eine oder andere Weise religiös oder weltanschaulich gefärbt sein konnte.

Der gemeinsame formelle Nenner all dieser Rechtsetzungen, die unter dem Titel "Menschenrechte" zusammengefasst werden, ist folgender: Es handelt sich um subjektive Rechte, von denen man annimmt, dass jeder einzelne Mensch einen Anspruch darauf hat und die von allen oder wenigstens von den Beitritts-Staaten geschützt werden müssen. Es sind also subjektive Rechte der menschlichen Individuen, die auf internationaler Ebene in Form von verbindlichen Verpflichtungen von Staaten garantiert werden. Die allgemeinen Garantien verhindern jedoch nicht, dass es im Einzelfall regelmässig zu Meinungsverschiedenheiten und Streitfällen zwischen den VertreternInnen des internationalen Rechts und den Vertretern/-innen betroffener Staatsapparate kommt, wenn es darum geht, konkret zu entscheiden, ob es sich bei einer bestimmten Gesetzesanwendung oder einer bestimmten staatlichen Praxis um eine Menschenrechtsverletzung handelt. Menschenrechtsverletzungen sind also immer auch Gegenstand von Interpretationskämpfen.

Widerstand aus Eigeninteresse und Machtanspruch

Im Hinblick auf die kulturelle Vielgestaltigkeit der menschlichen Orientierungen nimmt die Ausgangsfrage folgende Gestalt an: Würden die Menschenrechte von allen Menschen mit allen möglichen ideellen Hintergründen in ungefähr derselben Weise festgelegt? Diese Frage nach einem allgemeinen Konsens über die Inhalte der Menschenrechte kann ohne Zögern verneint werden. Wie könnte es auch anders sein? Die Erfahrung zeigt, dass differenzierte Normen, die den Anspruch haben, für alle Menschen gültig zu sein, niemals von allen Menschen akzeptiert werden. Dafür ist der menschliche Eigensinn und die Selbstgerechtigkeit, die Macht von Tradition und Religion, aber auch das Interesse an der Aufrechterhaltung von bestehenden Machtbeziehungen zu stark. Solche Quellen nähren den nimmermüden Zweifel am universalen Geltungsanspruch der Menschenrechte.

Zu den nachvollziehbaren Motiven für die Infragestellung der Menschenrechte zählt das Misstrauen von etlichen Intellektuellen und gewöhnlichen Sterblichen aus Ländern des Südens. Deren geschichtlich geschulter Spürsinn reagiert mit Skepsis oder Abwehr, wenn aus den immer noch dominanten Ländern des Westens eine neue, teilweise missionarisch vertretene Heilslehre der Humanisierung verbreitet wird. Was war denn das Motto der Kolonialzeit? Zivilisation! Und heute besetzen mehr oder weniger dieselben Staaten den öffentlichen moralischen Diskurs mit der Menschenrechtsrhetorik. Da ist Skepsis nicht nur nachvollziehbar, sondern angebracht.

Doch der Kulturimperialismus-Vorwurf greift zu kurz. Denn das gesunde Misstrauen wird oft von jenen vereinnahmt, die es darauf absehen, Gefühle politisch zu instrumentalisieren. Inzwischen hat sich vielfach herausgestellt, dass die Konservativen aller Länder "Kultur" immer wieder als rhetorisches Mittel gebrauchen, um legitime menschenrechtliche Forderungen im Namen von traditionellen Rollenbildern und Machtansprüchen abzuschmettern. Menschenrechte bedeuten Machtbeschränkungen. Mit der "Kultur" der jeweils Mächtigen sind die Menschenrechte tatsächlich oft nicht zu vereinbaren.

Kultur gegen Menschenrechte ausgespielt

Die Anschauung, welche die Menschenrechte als Anhängsel oder gar Instrument einer Globalisierungswalze betrachtet, die alle möglichen lokalen kulturellen Eigenheiten einebne, gehört in die Schaubude der holzschnittartigen Mythen. Dagegen spricht, dass die Menschenrechte als abstrakte Prinzipien formuliert sind, welche in unterschiedlichen Länderkontexten innerhalb gewisser Grenzen durchaus auch unterschiedlich interpretiert werden können. Freilich ist es wahr, dass es in allen Ländern menschenrechtlich gesehen blinde Flecken gibt, die zur Folge haben, dass entweder ein Zustand schon gar nicht als Menschenrechtsproblem eingeordnet wird (wie bei uns Aspekte des privaten Motorfahrzeugverkehrs) oder dass sich bei der Durchsetzung gewisser Menschenrechte enorme Widerstände in Teilen des Staatsapparats und der Bevölkerung zeigen (wie bei uns etwa bei der Einführung des Frauenstimmrechts).

In solchen Fällen sollte man folgende Faustregel beachten: Wo immer jemand eine lokale Kultur gegen die Menschenrechte ausspielt, da gibt es interne Konflikte, in denen die schwächere Seite implizit oder explizit menschenrechtliche Forderungen stellt. Im November 2002 hat sich im Iran aus Anlass eines Todesurteils gegen einen Geschichtsprofessor eine breite Protestbewegung formiert. Und was war das Verbrechen dieses Mannes? Er hat darauf bestanden, dass die Religion von jeder Generation neu zu interpretieren sei. Das Beispiel zeigt: Der Konflikt zwischen kulturellen Orientierungen und menschenrechtlichen Normen ist nicht - wie es die Schablone will - ein Konflikt zwischen dem kulturellen Selbstbestimmungsrecht und einer Ideologie, die aus der Kälte - also aus dem Westen - kommt, sondern es handelt sich in den meisten Fällen um interne Konflikte zwischen Akteuren derselben Gesellschaft.

Die Frage nach der politischen Bedeutung der Menschenrechte ist nicht eindeutig zu beantworten. Zum einen ist klar, dass die dominanten westlichen Staaten - allen voran die USA - die Menschenrechte immer wieder als Vehikel ihrer Machpolitik missbrauchen. Zum andern orientieren sich aber auch viele Oppositionsbewegungen im Norden und Süden am normativen Gerüst der Menschenrechte, um ihre Kritik an Übergriffen, Machtmissbrauch und fehlendem Verantwortungsbewusstsein der Mächtigen zu artikulieren. Der Menschenrechtsdiskurs gibt einen Werthorizont, der weit und unscharf genug ist, um sowohl zynische Heuchelei als auch scharfzüngige Kritik an ungerechten Zuständen zu ermöglichen.

Zugegeben, die heute gültigen Menschenrechte sind verbesserungswürdig. Ihre institutionelle Vervielfachung in einer Vielzahl von zwischenstaatlichen Abkommen ist ebenso verwirrend wie die Inhalte ergänzungsbedürftig sind. Wenn man den Katalog der Menschenrechte aus einem Guss neu definieren könnte, wäre das schön. Und wenn sich an dieser Neudefinition möglichst viele Menschen aller Herkunftsländer beteiligen könnten, wäre es noch schöner. Nur würde man auch auf diesem idealen Wege keinen weltweiten Konsens erreichen. Und überhaupt: Die Menschenrechte sind keine Utopie, sondern ein realer Bestandteil einer höchst unvollkommenen Welt.

* Alex Sutter betreibt ein eigenes Büro "Transkultur" in Bern (www.transkultur.ch) und ist seit 1999 Präsident des Vereins Menschenrechte Schweiz MERS (www.humanrights.ch).

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