Abendländische Furcht vor globalisierten Menschenrechten

Eine kleine chinesische Gegenfrage bringt westliche Menschenrechtsrhetorik zum Verstummen und weist auf die Tendenz einer euro-amerikanischen Leitkultur hin.

Harro von Senger*
Die Fragwürdigkeit und Schwäche der offiziellen westlichen Menschenrechtsposition vermag das folgende kurze Gespräch zwischen einem chinesischen und einem deutschen Politiker blosszustellen. "Pflichtschuldig mahnte der deutsche Umweltminister Klaus Töpfer, auch im Reich der Mitte müssten die Menschenrechte eingehalten werden, als er im April 1992 als Vermittler zwischen Nord und Süd vor dem Rio-Umweltgipfel zu Gast in Peking war. Diese Rechte könne man seinem Volk schon gewähren, entgegnete der chinesische Machtstratege. ‹Aber wäre Deutschland auch bereit, 10 bis 15 Millionen Chinesen jährlich aufzunehmen und für sie zu sorgen?› Die unerwartete Reaktion liess den Missionar der westlichen Demokratie verstummen. Dieser ‹unglaubliche Zynismus›, erinnert sich Töpfer, habe ihn entwaffnet."1

Der chinesische Ministerpräsident Li Peng spielte auf ein Menschenrecht an, das in der Universalen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 verankert ist, und zwar in Artikel 13 Ziff. 1:

"Everyone has the right to freedom of movement and residence within the borders of each state." (Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.)

Diese Bestimmung handelt von der jedem Individuum zustehenden weltweiten Freizügigkeit und Domizilfreiheit. Dieser Artikel bezieht sich eindeutig nicht nur auf StaatsbürgerInnen, sondern auch auf AusländerInnen. Die von den Vertretern Ägyptens und Kubas bei der Ausarbeitung von Art. 13 Ziff. 1 beantragte Beschränkung des Menschenrechts auf Freizügigkeit und Domizilfreiheit auf die BürgerInnen der jeweiligen Staaten wurde abgelehnt.2

Aus europäischer Sicht sind die Menschenrechte gewissermassen die Quintessenz aller europäischer Werte. Es erscheint einem Abendländer undenkbar, dass ihn auf dem Feld der Menschenrechte ein Nichteuropäer mundtot machen könnte. Aber Li Peng schaffte es mit einer einzigen Gegenfrage. Damit traf er genau eine Achillesferse seines Gesprächspartners. Klaus Töpfer dürfte wohl ein Schauer über den Rücken gelaufen sein, als er sich die Konsequenzen einer Verwirklichung des von Li Peng erwähnten Menschenrechts auf weltweiten freien Personenverkehr vorstellte: Die Umsiedlung von rund 300 Millionen Chinesen in die USA, von 200 Millionen Chinesen nach West- und Osteuropa sowie den Bevölkerungstransfer von noch einmal 100 Millionen Chinesen nach Australien, Kanada und in den Nahen Osten. Für China wäre dies eine fantastisch günstige Lösung seines riesigen Bevölkerungsproblems.

Eingeschränktes Menschenrechtsverständnis des Europarates

Europäer sprechen gerne von der Universalität der Menschenrechte. Aber sie weichen aus, wenn sie mit tatsächlich globalisierten Menschenrechten konfrontiert sind. Dies beginnt schon mit der Universalen Menschenrechtserklärung. Deren Verkündung durch die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 markiert den Anfang der Globalisierung der westlichen Menschenrechte. Zwar beruft sich der Europarat in der Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 ausdrücklich auf die Universale Erklärung der Menschenrechte, um dann aber im Schlussabsatz der Präambel relativierend festzustellen, dass er in der Europäischen Menschenrechtskonvention "die ersten Schritte auf dem Weg zu einer kollektiven Garantie bestimmter in der Universalen Erklärung aufgeführter Rechte" unternimmt. Mit anderen Worten: Schon das erste Ergebnis der Globalisierung der Menschenrechte war für das offizielle Europa als Ganzes inakzeptabel. Deshalb hat der Europarat Rosinenpickerei betrieben und nicht alle in die Universale Erklärung der Menschenrechte aufgenommenen Menschenrechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert, so zum Beispiel das Menschenrecht auf Asyl (Art. 14), das Menschenrecht auf Arbeit (Art. 23) und das Menschenrecht auf Nahrung (Art. 25 Ziff. 1). Erst recht wider den Strich geht Europäern und Amerikanern die Grundtendenz der seit der Verkündung der Universalen Erklärung der Menschenrechte im Schosse der UNO unter dem Einfluss der Dritt-Welt-Staaten vorgenommenen Globalisierung der Menschenrechte.3

Selektive Wahrnehmung im Westen

Über den faktischen, westlichen Boykott der Uno-Menschenrechtskommission liesse sich vieles sagen. Ich begnüge mich mit einem Hinweis auf die 57. Sitzung vom Frühjahr 2001 der Uno-Menschenrechtskommission. 82 Resolutionen wurden damals verabschiedet zu Themen wie religiöse Toleranz (Nr. 2001/4), das Recht auf Entwicklung (Nr. 2001/9), das Recht auf Nahrung (Nr. 2001/25), Menschenrechte und Terrorismus (Nr. 2001/37) und über die Förderung einer demokratischen und gerechten Weltordnung. Diese wurde mit 32 gegen 16 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, wobei die 16 Gegenstimmen ausser von Japan und Korea ausschliesslich von abendländischen Staaten stammten. Wo im Westen ist eine Gesamtwürdigung all dieser Resolutionen veröffentlicht worden? Vom Ergebnis der mehrwöchigen Sitzung dieses UNO-Gremiums, laut dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) "das wichtigste Organ der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte"4, nahm man meines Wissens, jedenfalls in der Schweiz, nur gerade wahr, dass die Volksrepublik China nicht wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt und vielleicht noch, dass Israel wegen Menschenrechtsverletzungen angeprangert wurden. Das abendländische Interesse beschränkte sich also gerade mal auf die diesbezüglichen fünf von insgesamt 82 Resolutionen. Ebenso gleichgültig verfuhr man im Abendland mit den zahlreichen Sachresolutionen der 58. Sitzung der Uno-Menschenrechtskommission vom Frühjahr 2002.

Abendländische Sehnsucht nach westlicher Leitkultur

Festzustellen ist ein Widerspruch zwischen abendländischem innerstaatlich propagierten "Multikulturalismus" und immer wieder aufs neue beschworener "Weltoffenheit" einerseits und anderseits der auf globaler Ebene zu beobachtenden westlichen Abschottung gegen eine grosse Anzahl von neuen Gedanken, die die nichteuropäische Welt, vor allem Dritt-Weltländer, namentlich im Rahmen der Uno vorbringen. Von all diesen Anliegen, die sich in einer Fülle von Uno-Resolutionen niederschlagen, hört man im Abendland so gut wie nichts. Kein Habermas, kein Enzensberger, kein Muschg, vermutlich auch kein Glucksmann, kein Rawls und kein Rorty scheinen sich damit auseinanderzusetzen. Vogelstrauss-Mentalität ist Trumpf. Das Abendland will die Globalisierung auf einige ihm genehme Bereiche beschränken. In der Menschenrechtsfrage soll nach westlicher Meinung kein globaler Pluralismus erlaubt sein, wie er in einschlägigen Uno-Resolutionen zum Ausdruck kommt, sondern einzig und allein eine euro-amerikanische Leitkultur gelten. Ob das Abendland auf die Dauer eine derart selbstverliebte Position wird aufrecht erhalten können, erscheint fraglich.

* Harro von Senger ist Professor für Sinologie an der Alber-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau.
1 Hans-Peter Martin; Harald Schumann: Der Feind sind wir selbst; in: Der Spiegel, Hamburg Nr. 2, 1993, S. 103.

2 Helle Kanger: Human Rights in the U.N.declaration, Uppsala 1963, S. 103.

3 S.: Ein klarer Blick in das Innere der UNO, in: Neue Zürcher Zeitung, 5. 1. 1989, S. 4; Harro von Senger: Schweizer Spätzchen unter Adlern: Der Uno-Beitritt der Schweiz und die Menschenrechte, in: Neue Zürcher Zeitung, 24. 10. 2002, S. 16.

4 EDA: Menschenrechte, Bern 2002, S. 19.  


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