"Wir werden heute ernst genommen"
Amnesty International und Peace Brigades International sind zwei NGO, die sich seit Jahrzehnten für die Menschenrechte engagieren. Die FriZ sprach mit Claudia Marti (PBI)* und Daniel Bolomey (AI)* über die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede ihrer Organisationen.
Daniel Bolomey, können Sie Amnesty International kurz vorstellen?
Daniel Bolomey: Amnesty International wurde 1961 gegründet und ist heute eine weltweit tätige Menschenrechtsorganisation mit mehr als einer Million Mitgliedern in etwa 115 Ländern; in 56 Staaten gibt es AI-Sektionen. Wir sind aber auch eine Bewegung: Wir machen nicht nur Ermittlungs- und Publikationsarbeit, sondern versuchen auch mittels Kampagnen Druck auf Regierungen und bewaffnete Gruppen einzelner Länder auszuüben.
Die Schweizer AI-Sektion zählt rund 24000 Mitglieder, ungefähr 2000 sind aktiv und in 90 Arbeitsgruppen organisiert. Dazu kommen noch einmal etwa 60000 SpenderInnen. Rund 1000 unserer Mitglieder sind aktiv, d.h. sie gehen für Amnesty-Kampagnen auf die Strasse, schreiben Briefe, sammeln Unterschriften, betreuen Dossiers oder sind Länder- und ThemenexpertInnen.
Was unterscheidet PBI von anderen Menschenrechtsorganisationen?
Claudia Marti: Peace Brigades International wurde 1981 ins Leben gerufen und ist ebenfalls eine internationale Organisation, wenn auch viel kleiner als Amnesty. PBI besteht zwar aus zahlreichen Ländergruppen in der ganzen Welt, aber wir machen Menschenrechtsarbeit nur für die Projektländer; im Moment sind dies Kolumbien, Guatemala, Mexiko und Indonesien. Im Unterschied zu Amnesty arbeiten PBI-Angehörige auch vor Ort, das heisst in diesen Konfliktgebieten. Ein zweiter Unterschied: Der Einsatz von PBI für die Menschenrechte erfolgt indirekt. Wir setzen uns getreu unserem Motto "Making Space for Peace" (Raum schaffen für den Frieden) für MenschenrechtsaktivistInnen und -organisationen ein und sorgen dafür, dass sie arbeiten und sich für die Menschenrechte einsetzen können. In der Hoffnung, dass daraus Ansätze für einen dauerhaften Friedensprozess entstehen.
PBI klagt keine Menschenrechtsverletzungen öffentlich an, weil wir zum Schutz unserer Mitglieder und der begleiteten Personen eine Konfrontation mit der Regierung des betreffenden Landes vermeiden. Diese Arbeit übernehmen andere Organisationen, z.B. Amnesty International. Wir arbeiten mit den Regierungen der Konfliktländer insofern zusammen, dass wir sie daran erinnern, dass sie für die Einhaltung der Menschenrechte und für den Schutz der Leute, die sich dafür einsetzen, verantwortlich sind.
PBI setzt sich vor allem für die politischen Menschenrechte ein, weil dies auch das Hauptarbeitsgebiet der Organisationen ist, die wir begleiten. Doch die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte spielen zunehmend eine wichtigere Rolle. Zum Beispiel begleiten wir in Kolumbien Vertriebene während und nach der Rückkehr in ihre Gemeinden, damit sie ihren Lebensunterhalt wieder selber bestreiten können.
Amnesty International steckt mitten in einem Umbruch. Wieweit ist dieser Prozess gediehen?
Daniel Bolomey, AI: Im August 2001 haben wir unsere Statuten vollständig überarbeitet. Zwar hat AI 40 Jahre lang gute Arbeit geleistet, aber in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass unsere Arbeit nicht mehr so effizient war. Neben dem bisherigen Schwerpunkt politische Menschenrechte wird sich AI künftig auch für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte einsetzen. Anstelle des bisherigen Mandats gibt es jetzt eine Vision, einen Auftrag und Grundwerte, welche die neue Arbeitsbasis für Amnesty International bilden. Diese erst allgemein formulierten Grundsätze müssen beim nächsten internationalen Ratstreffen 2003 in Mexiko noch konkretisiert werden. Die vorläufige Liste beinhaltet bisher sieben Punkte: Bekämpfung der Diskriminierung, Internationale Justiz, Meinungsfreiheit, Menschenrechte in bewaffneten Konflikten, Rechte von MigrantInnen und Flüchtlingen, sozio-ökonomische Gerechtigkeit und Schutz von aktuellen Menschenrechtsnormen. In Zukunft möchten wir in jedem Land die dort entscheidenden Menschenrechtsverletzungen anprangern und uns nicht nur auf die zivilen und politischen Menschenrechte beschränken.
Welche Folgen wird dies auf die Arbeit von Amnesty Schweiz haben?
Daniel Bolomey, AI: Wir werden die gleichen "pazifistischen Waffen" einsetzen wie bisher: Berichte, Kontakte, Lobbying, politischer Druck etc. Und im Zentrum unserer Arbeit bleiben die Opfer von Menschenrechtsverletzungen: Unsere lokalen AI-Gruppen betreuen Dossiers von einzelnen Menschen, die irgendwo auf der Welt Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden. Neu ist vor allem, dass sich die Spannweite der Menschenrechtsverletzungen, die wir dabei berücksichtigen, enorm erweitert. Dies bedeutet auch, dass wir mehr finanzielle Mittel und mehr Leute brauchen - auch an den Orten, wo Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Zusätzlich zur bisherigen Strategie, mittels Druck von aussen auf menschenrechtsverletzende Regierungen einzuwirken, wollen wir in Zukunft auch dazu beitragen, dass in den betreffenden Ländern selbst eine "Kultur der Menschenrechte" entstehen kann. Dabei wollen wir aber auf keinen Fall die Arbeit anderer Menschenrechtsorganisationen konkurrenzieren, sondern sie ergänzen wie zum Beispiel im Fall von PBI.
Eine Sonderreglung betrifft die Arbeit der Amnesty-Sektionen zu Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land.
Daniel Bolomey, AI: Bisher war es uns praktisch verboten, über Einzelfälle in der Schweiz zu recherchieren oder darauf zu reagieren. Anfang 2003 wird Amnesty International jedoch in einigen Ländern ein Pilotprojekt zur Inlandsarbeit starten, unter anderem in der Schweiz. Wir werden künftig auch Ermittlungsarbeit zum Beispiel zur Polizeigewalt in der Schweiz leisten.
Bisher finanziert sich AI ausschliesslich über Spenden. Wird dies so bleiben?
Daniel Bolomey, AI: Ja. Nur im Bildungsbereich machen wir eine Ausnahme, wo wir Gelder von Regierungen für einzelne Menschenrechtsprojekte akzeptieren.
Bei PBI dagegen machen öffentliche Beiträge einen wesentlichen Teil des Budgets aus. Ist dies für eure Arbeit manchmal ein Problem?
Claudia Marti, PBI: Nein. Bei uns gilt, dass nicht mehr als 25 Prozent eines Projekt- oder Länderbudgets aus einer Quelle stammen darf. Das heisst, dass wir in einzelnen Fällen sogar Gelder zurückweisen müssen. Die Gefahr der Abhängigkeit von staatlichen Geldern ist ausserdem klein, da zurzeit nur vereinzelte Staaten, u.a. die Schweiz, PBI unterstützen. Die Schwierigkeiten der Mittelbeschaffung sind grösser als die Gefahr der Abhängigkeit.
Ich denke die grösste Gemeinsamkeit von AI und PBI ist die Tatsache, dass bei beiden die Arbeit vorwiegend von Freiwilligen erbracht wird.
Was sind die Grundlagen für eure Menschenrechtsarbeit? Wer entscheidet darüber?
Daniel Bolomey, AI: Grundlage für unsere Arbeit ist noch immer die Allgemeine Menschenrechtserklärung. Für den Einsatz zugunsten der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten kommt jetzt für uns das humanitäre Völkerrecht (Genfer Konventionen etc) dazu. Entschieden wird darüber jeweils an den zweijährlichen Internationalen Ratstreffen, an denen Delegierte aller Ländersektionen die Politik von Amnesty festlegen.
Claudia Marti, PBI: Das Mandat von PBI wird von der internationalen Generalversammlung festgelegt, die alle drei Jahre stattfindet und an der VertreterInnen aller Länder- und Projektgruppen teilnehmen. Entscheide werden nur mit Konsens getroffen, was lange und ausführliche Diskussionen nach sich zieht. Die Grundlage unserer Arbeit bildet ebenfalls die Allgemeine Menschenrechtserklärung.
Als Folge der Kritik an Menschenrechtsverletzungen, wie sie zum Beispiel Amnesty übt, entsteht häufig ein falsches Weltbild: Bei uns gibt es Menschenrechtsorganisationen, in den Ländern des Südens und Ostens dagegen Menschenrechtsverletzungen. Dass es aber dort schon lange lokale und nationale Menschenrechtsorganisationen gibt, die sehr viel Arbeit leisten, geht meist vergessen. Wie geht ihr damit in eurer täglichen Arbeit um?
Daniel Bolomey, AI: Wir versuchen, dieses Bild zu ändern. Unserer Ansicht nach gibt es punkto Menschenrechte keine guten oder schlechten Länder. Alle Menschenrechtsverletzungen sind unkazeptabel. Für die Zusammenarbeit ein konkretes Beispiel: Ein neues Thema von Amnesty sind die Ehrenmorde an Frauen in Pakistan, zu denen wir 2001 eine Kampagne organisiert haben. Dafür waren wir auf die Zusammenarbeit mit pakistanischen Organisationen angewiesen, die sich für den Schutz der Frauen engagieren. Unser Druck auf die pakistanische Regierung, sich um die Einhaltung der Menschenrechte zu bemühen, hatte auch zum Ziel, die Arbeit unserer lokalen Partnerorganisationen zu erleichtern.
Wie wählt AI Partnerorganisationen aus?
Daniel Bolomey, AI: Je nach Menschenrechtsthema verschafft sich das Sekretariat in London einen Überblick über die in diesem Bereich tätigen Organisationen und wählt dann eine aus. Anschliessend können die einzelnen Ländersektionen direkt mit den Partnerorganisationen Kontakt aufnehmen für ihre Kampagnen.
Wie wählt PBI die Menschenrechtsorganisationen, aus die ihr begleitet?
Claudia Marti, PBI: Wir werden nicht von uns aus aktiv, sondern gehen nur auf Anfrage einer Menschenrechtsorganisation in ein Land. Zuerst führen wir eine Erkundungsmission durch, die meistens etwa ein Jahr dauert. Dabei erfassen wir die Situation im betreffenden Land und überprüfen auch die potentielle Partnerorganisation auf Herz und Nieren. Nicht alle Menschenrechtsorganisationen sind mit unserem Mandat kompatibel. Grundsätzlich arbeiten wir nur mit gewaltfreien Organisationen zusammen.
Wenn wir die Anfrage einer Organisation und ihre Menschenrechtsarbeit für gut befinden, treffen wir mit ihr ein Abkommen für eine Schutzbegleitung, das erst aufgelöst wird, wenn die Sicherheit wieder garantiert ist - das heisst, wenn es uns nicht mehr braucht. Die Anfragen werden von unserem Büro in London entgegen genommen und an das International Council weitergeleitet, das sie prüft und gegebenenfalls eine Abklärung veranlasst. Neue Anfragen aus Projektländern werden jeweils vom betreffenden Projekt geprüft. Die Verantwortung für unsere Länderprojekte bleibt international, die Ländergruppen tragen gemeinsam personell und zur Finanzierung bei.
Erhält PBI mehr Anfragen, als ihr betreuen könnt?
Claudia Marti, PBI: Wir erhalten Anfragen aus der ganzen Welt, sehr viel mehr als wir je werden betreuen können. Bereits die heutigen vier Projektländer bedeuten viel Aufwand für uns. In Kolumbien etwa sind wir mit 40 Leuten präsent und begleiten heute zehn Menschenrechtsorganisation, aber wir erhalten laufend neue Anfragen, die wir häufig aus Kapazitätsgründen ablehnen müssen. Im Mexiko-Projekt dagegen, das noch relativ jung ist, haben wir noch Möglichkeiten, neue Anfragen anzunehmen.
Ein weiteres Projekt ist jedoch nicht ausgeschlossen, aber es braucht bestimmte Voraussetzungen dafür. Aus Afrika etwa erhalten wir sehr viele Anfragen, aber bis jetzt gab es noch nie eine Konstellation, in der wir es hätten wagen können, ein neues Projekt zu eröffnen.
Ein weiterer Grund für unsere Zurückhaltung liegt auch in der Gefahr von "Rückfällen". Aus Guatemala haben wir uns 1999, drei Jahre nach dem Friedensabkommen, zurückgezogen - und jetzt mussten wir das Projekt wieder eröffnen, weil die Menschenrechtsverletzungen derart zugenommen haben und verschiedene NGO uns baten, zurückzukehren.
Ist es schwierig für PBI, Freiwillige für Projekteinsätze zu finden?
Claudia Marti, PBI: Ja. Wir haben zwar immer gerade so viele Freiwillige, wie wir brauchen, aber dafür müssen wir einen grossen Aufwand betreiben. Ziel ist es, PBI bekannter zu machen, damit mehr Menschen auf diese äusserst interessante Einsatzmöglichkeit aufmerksam werden.
Letzte Frage: Was wünscht ihr euch politisch? Welche Änderungen auf internationaler und schweizerischer Ebene sind für eure Arbeit am wichtigsten?
Daniel Bolomey, AI: International erachte ich zwei Themen als äusserst wichtig: Zum einen der Internationale Strafgerichtshof, den wir gegen den Druck der US-amerikanischen Regierung verteidigen müssen. Der Einsatz gegen die Straffreiheit ist für die Menschenrechte ein zentraler Punkt. Das zweite Thema ist die schleichende Aufweichung bis anhin akzeptierter Menschenrechtsnormen, wie sie sich etwa im "Krieg gegen den Terrorismus" der USA äussern: Zum Beispiel die Gefangenen in Guantanamo, die keinerlei rechtlichen Status haben, was gegen alle internationalen Normen verstösst.
Die Schweiz könnte sich noch stärker für die Menschenrechte weltweit einsetzen. Der Einsatz von mehr Mitteln für Menschenrechts- und Friedensförderung, wie ihn der Bundesrat Ende Oktober vorgeschlagen hat, geht in die richtige Richtung. Aber es fehlt nach wie vor an der Kohärenz: Eine gute Aussenpolitik zu leisten, genügt nicht, wenn es gleichzeitig bei den Rechten von Flüchtlingen und MigrantInnen in der Schweiz hapert. Die Kluft zwischen der offiziellen Aussenpolitik und der wirtschaftlichen Interessenpolitik ist noch immer gross.
Claudia Marti, PBI: Ich habe mir praktisch die gleichen Stichworte notiert: Es braucht mehr Kohärenz zwischen der Aussen- und der Wirtschaftspolitik bei ganz vielen Staaten. Die Menschenrechte dürfen nicht mehr als blosses Vorzeigethema für sich behandelt werden, das dann in den übrigen Politikbereichen völlig vergessen geht. Die Menschenrechte müssen bei allen Kontakten zwischen Staaten einbezogen werden.
Seit dem 11. September 2001 stellen auch wir fest, dass Menschenrechtsengagierte in Konfliktgebieten zunehmend in Terrorismusverdacht gebracht werden. Z.B. bestimmt in Kolumbien die Terrorismusbekämpfung mittlerweile fast alles und hat die Menschenrechtsfrage völlig verdrängt. Wer sich trotzdem dafür einsetzt und es wagt, den Staat zu kritisieren, läuft heute Gefahr verfolgt zu werden. Das darf nicht zum Standard werden, wollen wir nicht riskieren, dass die entscheidende Erkenntnis aus dem Zweiten Weltkrieg verloren geht: Dass die Menschheit nie mehr hinter die Allgemeine Menschenrechtserklärung zurückfallen darf, auch wenn die angeblichen Feinde noch so schrecklich wirken.
Etwas hat sich in der Schweiz bereits positiv verändert: Die Zusammenarbeit zwischen Bund und NGO. Wir werden heute nicht mehr ignoriert oder gar als Gegner behandelt, sondern bei Vernehmlassungen ernst genommen und zu Konferenzen eingeladen.
*Claudia Marti ist Koordinatorin von PBI Schweiz und hat in Kolumbien MenschenrechtsaktivistInnen begleitet. Daniel Bolomey ist Generalsekretär der Schweizer Sektion von Amnesty International.
