Das eigene Haus in Ordnung halten
Brauchen wir eine nationale Menschenrechtskommission, die sich für den Schutz der Menschenrechte in der Schweiz einsetzt? Nachdem im National- und Ständerat Initiativen zur Schaffung einer solchen Institution eingereicht wurden, läuft die Diskussion um deren Aufgaben und die Kompetenzen weiter.
"Die Menschenrechte sind in weitem Masse proklamiert, aber erst unzureichend realisiert", sagte Bundesrat Joseph Deiss anlässlich der Konferenz zur schweizerischen Menschenrechtspolitik im Oktober in Bern. Die Menschenrechte sind zwar in der neuen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, doch gibt es einige Probleme bei der Umsetzung. So wurde die Schweiz im letzten Jahr vom Ausschuss des Paktes über bürgerliche und politische Rechte gerügt, unter anderem wegen "unverzeihlichen Vorfällen" bei der Ausschaffung von Asylbewerbern. Menschen mit Behinderungen erleben im Alltag schmerzliche Diskriminierungen und auf kantonaler Ebene müssten Beschwerdemöglichkeiten gegen ablehnende Bürgerrechtsentscheide verankert werden.
Menschenrechte im eigenen Land durchsetzen
Grundsätzlich äusserte sich Joseph Deiss positiv über eine nationale Menschenrechtsinstitution. Sie könne Mehrwert schaffen. "Die Schweiz sollte auf der Weltkarte der nationalen Institutionen keinen weissen Fleck bilden. Eine neue Institution macht aber nur Sinn, wenn die Kohärenz unserer Menschenrechtspolitik verstärkt und deren Effizienz erhöht wird", sagte der Bundesrat.
Wie und ob mehr Kohärenz und Effizienz mit einer nationalen Menschenrechtsinstitution erreicht werden könnte, darüber diskutierten die PodiumsteilnehmerInnen des Ateliers 1: Vreni Müller-Hemmi hat im Nationalrat eine Initiative eingereicht zur Schaffung einer Instanz, die für Respekt vor den Menschenrechten sorgt. Sie möchte erreichen, dass die Schweiz diese Rechte schützt und eine Menschenrechtskultur gefördert wird. Ganz auf ihrer Seite stand Maya Doetzkies von "Menschenrechte Schweiz" MERS. Sie skizzierte die Aufgaben der geforderten Institution: Sie könnte einen Mehrwert schaffen als "Übersetzerin" der Menschenrechtsverträge in die Alltagspolitik, als Vermittlerin zwischen den Ämtern. Sie würde ihren Fokus auf die Inlandpolitik richten und die Öffentlichkeit für Menschenrechte sensibilisieren.
Angst vor Ineffizienz
Zur Vorsicht mahnte Cécile Bühlmann, Nationalrätin und Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR. Sie hat die Initiative zwar unterschrieben, fürchtet jedoch, dass zuwenig finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und die EKR überlastet würde mit zusätzlichen Aufgaben. Auch Claudia Kaufmann, Generalsekretärin des Eidgenössischen Departements des Innern, meldete Bedenken an in Bezug auf die Wirksamkeit einer Menschenrechtsinstitution. Sie könne bestehende Strukturen auch schwächen.
Fest steht, dass der UNO-Bericht Defizite bei der Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz festhält. Wer sorgt dafür, dass diese behoben werden, vor allem auch auf kantonaler Ebene? Im Unterschied zur Rassismuskommission, die sehr begrenzt tätig sein kann, würde eine Menschenrechtskommission übergeordnet vorgehen und mehrere Bereiche abdecken. Sie würde vermitteln, Opfer beraten, parlamentarischen Kommissionen ihr Fachwissen zur Verfügung stellen, bei Berichten mitarbeiten. Sie würde Lobbyarbeit machen und Kontakt zu andern Ländern pflegen.
Alpha Connolly, Präsidentin der Irish Human Rights Commission, hat gute Erfahrungen mit ihrer Institution gemacht. Sie brachte die Diskussion auf den Punkt: "Demokratie ist Voraussetzung für die Achtung der Menschenrechte, aber nicht Gewähr dafür."
Christa Zopfi
