FriZ 2/2003

Die Abschaffung der Gewissensprüfung für den Zivildienst ist nochmals aufgeschoben worden. Paradoxerweise ist gerade das Festhalten an der anderthalbfachen Dauer des Zivildienstes ein deutliches Indiz dafür, dass die Jahre der Gewissensprüfung gezählt sind. Von Ruedi Tobler

Abschaffung der Gewissensprüfung: Nochmals aufgeschoben

Vom materiellen Ergebnis her gesehen hätte sich das Parlament diese Revision des Zivildienstgesetzes sparen können. Erfolgt ist nicht viel mehr als eine Anpassung der Rahmenbedingungen für den Zivildienst an die Veränderungen bei der Militärdienstpflicht durch die Armee XXI. Das hätte sich auch als Bestandteil der Militärgesetzrevision regeln lassen.

SVP-Kalkül aufgegangen?

Doch der politische Prozess seit bald zwei Jahren hat doch einiges in Bewegung gebracht. Es ist zwar immer hypothetisch darüber zu spekulieren, was wäre wenn... Aber es spricht einiges dafür, dass ohne den "Fall" von Mario Keckeis (er protestierte mit einem Hungerstreik im Gefängnis dagegen, dass ihm die Zulassung zum Zivildienst verweigert worden war) die vom Bundesrat vorgeschlagene Reduktion der Zivildienstdauer vom Faktor 1,5 zu 1,3 (im Verhältnis zur Militärdienstdauer) eine Mehrheit gefunden hätte. Haben wir uns also mit der Kampagne gegen die Abschaffung der Gewissensprüfung ins eigene Fleisch geschnitten?

Ist das Kalkül der SVP aufgegangen? Es ist ihr jedenfalls gelungen, sowohl die Verkürzung des Zivildienstes wie die Abschaffung der Gewissensprüfung zu verhindern. Vor einem Jahr hatte sie im Nationalrat einem Antrag zur Rückweisung an die Kommission zur Mehrheit verholfen, mit dem Auftrag die Möglichkeit einer Tatbeweislösung zu prüfen. Im Dezember half sie dann, den konkreten Vorschlag für eine solche Lösung zu bodigen und die Verkürzung der Zivildienstdauer zu verhindern. Der Ständerat ist in der Märzsession den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt.

Mittelfristig Systemwechsel nicht auszuschliessen

Dennoch besteht Anlass zur Hoffnung, dass die "Bastion" Gewissensprüfung fallen wird. Im Nationalrat stand die Entscheidung für den Tatbeweis auf des Messers Schneide, mit 86 gegen 82 Stimmen wurde sie abgelehnt. Im Ständerat wurde darüber nicht abgestimmt, aber in der Diskussion zeigten sich teilweise "verkehrte Fronten". So wurde für die Verkürzung der Zivildienstdauer mit der Begründung argumentiert, dass man an der Gewissensprüfung festhalten wolle. Umgekehrt führte Ständerat Bieri für die Beibehaltung des Faktors 1,5 ins Feld, dass bei der nächsten Revision die Gewissensprüfung fallen dürfte und man dann die Dauer nicht wieder erhöhen könne. Schon nach der Sitzung der vorberatenden Kommission hatte diese verlauten lassen, sie spreche sich gegen die Einführung der "Tatbeweislösung" aus, schliesse jedoch nicht aus, "dass es mittelfristig zu einem Systemwechsel kommen könnte".

Wie unhaltbar, die derzeitige Regelung des Zivildienstes ist, zeigte sich - ebenfalls in der Märzsession im Ständerat - in geradezu grotesker Form bei der Revision des Militärstrafgesetzes. Es soll in Bezug auf den Strafvollzug dem bürgerlichen Strafgesetzbuch angeglichen werden, wo im allgemeinen Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit ersetzt wurden. Damit zu Gefängnis verurteilte Militärverweigerer nicht mit einer Geldstrafe oder relativ kurzer gemeinnütziger Arbeit davon kommen, wurden sie mit Sonderrecht von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Sonst wären Zivildienstleistende allzu offensichtlich diskriminiert.

Worum geht's am 18. Mai?

Abschliessend noch ein Wort zur Abstimmung vom 18. Mai über die Armee XXI, bzw. zur Revision von Militär- und Zivilschutzgesetz. Wegen einem Referendum von ultrakonservativen Militärkreisen muss darüber abgestimmt werden. Aus friedenspolitischer Sicht brauchen wir uns um diese Vorlage nicht zu kümmern. Ein Erfolg des Referendums würde nur die überdimensionierte Armee und den antiquierten Zivilschutz zementieren. Die Armee XXI ist aber auch keine zukunftsweisende Reform. So wird beispielsweise an alten Zöpfen wie der ausserdienstlichen Schiesspflicht und der Aufbewahrung des Sturmgewehrs zuhause festgehalten. Es gibt genug andere Vorlagen am 18. Mai, die einen Einsatz lohnen.


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