Die Vermittlung der Friedensanleihen auf dem internationalen Finanzmarkt im Sommer 2003 durch die Schweizer Bank UBS löste sowohl in Guatemala wie auch in der Schweiz Proteste aus. Gemäss der Schweizer Sektion von Amnesty International war für die UBS die Plazierung der Anleihen zugunsten der guatemaltekischen Regierung ein Routinegeschäft, das "nicht mal viel eingebracht" habe. Gestützt habe man sich auf das vom Internationalen Währungsfond (IWF) unterzeichnete Stand-by-Abkommen, das soviel wie eine Empfehlungsschreiben für interessierte Investoren ist. Das Thema Geldwäscherei wird bei der Bank offenbar mitgedacht, gemäss UBS ist die Bank jedoch noch in einem "Suchprozess, wie mit dem Thema Menschenrechte umgegangen werden kann".
Am 3. Oktober 2003 erkundigte sich die grüne Nationalrätin Cecile Bühlmann mit einer Interpellation beim Bundesrat, ob er von diesem Geschäft gewusst habe und wie er mit dem Imageverlust der Schweiz in Guatemala und auf internationaler Ebene umzugehen gedenke. Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass "private Unternehmen in Eigenverantwortung und im Rahmen geltender Gesetze die Chancen und Risiken für ihre Geschäfte selber abschätzen müssen." Die Anfrage wird voraussichtlich in der Märzsession des Nationalrats erneut auf den Tisch kommen.
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