Für die Zürcher Stadträtin Esther Maurer darf das Thema Waffen in keinem Fall ohne die nötige Sorgfalt angegangen werden: Waffenbesitz zum Eigenschutz aber ohne jede Notwendigkeit und erst recht ohne Training, private bewaffnete Sicherheitsdienste, die mitten in der Stadt patrouillieren - das sind Entwicklungen, die unsere Sicherheit gefährden. Deshalb ist sie für eine deutliche Verschärfung des Waffengesetzes und erachtet die Registrierung der Waffen als ersten, aber wichtigen Schritt.
Frau Maurer, die Zahl der Gewalttaten ist gemäss Statistiken in den letzten Jahren signifikant und kontinuierlich gestiegen. Können Sie dies für Zürich bestätigen und spielen dabei auch Schusswaffen vermehrt eine Rolle?
Esther Maurer: Es gibt sicher eine Zunahme der Gewalt, es tauchen auch vermehrt Waffen auf, doch handelt es sich mehrheitlich um Hieb- und Stichwaffen, und nicht um Schusswaffen. Dennoch bleibt die Aussage der zunehmenden Gewaltbereitschaft bestehen, wobei glücklicherweise 2003 die Anzahl der schweren Delikte gegen Leib und Leben, die die Menschen am meisten aus ihrer Lebensbahn werfen, in der Stadt Zürich gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben sind.
Ob das jedoch bereits eine Trendwende darstellt, bezweifle ich, schaut man nämlich die effektiven, also nicht die Prozentzahlen an, dann liegen diese im Bereich von 260 zu 263; bei solchen Unterschieden wage ich nicht, von einem Trendwechsel zu sprechen.
Insbesondere im Kantonsgebiet war eine stärkere Zunahme festzustellen, das hat aber nicht mit dem klassischen Stadt-Land-Konflikt zu tun, sondern mit einer "Agglomerisierung", d.h. mit der Ausweitung städtischer Lebensweise und der städtischen Verhältnisse über die Stadtgrenzen hinaus. Dieser Trend ist international gleichermassen vorhanden.
Wie reagieren Sie auf diese Entwicklung?
Esther Maurer: Die Frage ist, ob wir irgendwann, in einer speziellen Kultur an einen Punkt gelangen, wo der Plafond erreicht ist. Denn nicht jede Kultur geht gleich mit dieser zunehmenden Gewalt um und reagiert entsprechend darauf. In der einen Kultur zieht man sich eher zurück und geht dem Risiko aus dem Weg, in einer anderen reagiert man auf Waffengewalt mit ebensolcher. Vielleicht - und darauf ist zu hoffen - entsteht auch irgendwann eine Kultur, die sämtliche Kräfte darauf konzentriert, dieser Gewalt etwas entgegen zu setzen: Eine Gesellschaft, die sich aktiv, aber gewaltlos gegen Gewalt wehrt. Dabei kann der Weg Gandhis zwar ein Vorbild sein, doch es sind auch andere Massnahmen denkbar.
Auf was führen Sie die Ursachen der zunehmenden Gewaltbereitschaft zurück, führen z.B. Individualisierung und Entsolidarisierung zu grösserer Gewalt?
Esther Maurer: Es gab immer Fälle von Amokläufern, schon vor zehn, zwanzig und vor fünfzig Jahren. Ich denke nicht, dass die Individualisierung automatisch zu mehr Gewalt führt, ebensowenig ist eine gesellschaftliche Entsolidarisierung, auch wenn sie eine Rolle spielen mögen. Aber ich gehe davon aus, dass es wieder eine sehr sorgfältige Bewusstseinförderung braucht, es braucht Gewaltprävention mit Kindern, auf allen Altersstufen. Es braucht das Bewusstsein um den Wert des Lebens, um den Gewinn und den Nutzen, der aus gegenseitigem Respekt hervorgeht und um die Gefahr der Waffen. Und diese Diskussion muss unabhängig davon geführt werden, ob wir in einer solidarischen oder in einer unsolidarischen Gesellschaft leben, in letzterer tut diese Diskussion allerdings sehr viel mehr Not.
Justizministerin Ruth Metzler hatte noch kurz vor ihrer Abwahl den Vorschlag eines Waffenregisters in die Vernehmlassung gegeben. Was halten Sie vom Vorschlag und wie beurteilen Sie die gesamte Revision des Waffengesetzes?
Esther Maurer: Persönlich am Liebsten wäre mir ein sehr strenges Waffengesetz. Ich bin mir aber bewusst, dass wir die Registrierung gerade der illegalen Waffen nicht einfach über ein gesetzliches Waffenregister erreichen. Unter Umständen erreichen wir so, dass nur jene Leute ihre Waffen registrieren lassen, die weder einen Hang zur Gewalt haben, noch einen, diese Waffen einzusetzen. Dennoch glaube ich, dass eine Registrierung zumindest das Bewusstsein für den Besitz von Waffen weckt und eine entsprechend erhöhte Kontrolltätigkeit zu einem reduzierten Besitz von illegalen Waffen führen könnte. Und zudem hilft eine gesetzlich verankerte Registrierung aller Waffen, dass die Spreu vom Weizen getrennt werden kann. Ich bin mir also bewusst, dass ein solches Gesetz nicht die Wirkung bringt, die ich als notwendig erachte, dennoch glaube ich nicht, das dies ein Grund ist, um darauf zu verzichten.
Man muss sich allerdings bewusst sein, dass viele Waffen im Umlauf sind, die mit und ohne Gesetz nie registriert werden. Beispielsweise meldet unser Polizeikorps immer wieder, dass in kriminellen Kreisen neuerdings Handys zu Kleinkaliberwaffen umgerüstet werden, oder dass man aus Gurtschnallen Zigarettenetuis etc. kleine, perfekt getarnte Revolver herausziehen kann. Diese meist aus dem Ausland illegal eingeführten Waffen kann der Besitzer unerkannt auf sich tragen und in einer Situation, in der er es als notwendig erachtet, einsetzen?. Die Polizei ist da immer im Rückstand gegenüber der Entwicklung solcher Waffen, die produziert, schwarz eingeführt, verkauft und angewendet werden. Diese Art von Waffen wird man auch mit einem Gesetz nie erfassen.
Die Stadt war selber bei den Revisionsarbeiten aktiv beteiligt, wo sehen Sie die Schwächen des heutigen Gesetzes?
Esther Maurer: Trotz der Tatsache, dass sehr viele Schweizer Haushalte wegen der Militärdienstpflicht eine Dienstwaffe im Hause haben, ist in der Schweiz ein recht zurückhaltender Einsatz von Waffen an der Tagesordnung. Ich kann mir kaum ein anderes Land vorstellen, in dem so viele Menschen eine legale Waffe zu Hause haben und so selten eine zum Einsatz kommt.
Auf der anderen Seite ist es immer wieder vorgekommen, dass Wehrmännern bei der Entlassung ihre Dienstwaffe von irgendwelchen Waffenhändlern abgekauft wird. Selbst wenn dieser zuerst seine Waffe gar nicht nach Hause nehmen will, was sein gutes Recht ist, überredet ihn ein so genannter Privatmann, die Waffe zu übernehmen und sie ihm weiterzuverkaufen. Bei diesem Beispiel ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, derartige Geschäfte will man mit der Gesetzesrevision verhindern, denn auch bei Verkäufen unter Privaten soll künftig ein Erwerbsschein nötig sein.
Die Frage einer Waffenregistrierung ist durch den neuen EJPD-Vorsteher Blocher bereits wieder vom Tisch, sie wird nicht in eine allfällige Botschaft übernommen. Völlig offen ist, ob die Waffengesetzrevision als Ganzes überhaupt noch, und wenn, wann und in welcher Form kommt. Wie stellen Sie sich dazu?
Esther Maurer: Ich persönlich bin enttäuscht. Es gibt ja immer wieder Gesetze, bei denen man feststellen muss, dass die exakte Handhabung alle Beteiligten vor grosse Probleme und Hürden stellt. Aber die Zielsetzung des Gesetzes ist deswegen nicht bestritten. Ich gehe beispielsweise davon aus, dass mit einer Registrierung der Waffen eine besondere Sorgfaltspflicht bei Personen wahrgenommen werden kann, die eine psychische Labilität an den Tag legen, von denen man annehmen muss, dass sie irgendwann zu unberechenbaren Reaktionen neigen, und deren Besitz gefährlicher Gegenstände man deshalb besser kontrollieren muss.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass ein Amoklauf wie in Zug hätte vermieden werden können, wenn man einen sorgfältigeren Umgang mit Waffen gepflegt hätte. Im Wissen darum, dass da eine psychisch kranke, nicht berechenbare Person ein Waffenfan ist, der eine grosse Anzahl Waffen zu Hause hat, hätte man reagieren müssen, um dieses Unglück zu vermeiden. In der vorberatenden Kommission ist das diskutiert worden, ein Zuger Kantonsrat hat dabei über seine Erfahrungen berichtet. Aber man hat offenbar auch gesagt, solche Attentate oder Amokläufe könne man auf keinen Fall vermeiden, sie seien singuläre Einzelfälle, die man weiterhin in Kauf nehmen müsse.
Im Verhältnis zu ihrer grossen Verfügbarkeit werden die auf drei Millionen Exemplare geschätzten Waffen in der Schweiz zwar selten angewendet. Es gibt jedoch Meinungen, die einen Zusammenhang der anhaltend hohe Suizidrate in der Schweiz mit dem erleichterten Zugang zu tödlichen Waffen sehen. Der Kriminalitätsforscher Martin Killias behauptet gar, in keinem anderen Land Europas würden im zur Bevölkerungszahl so viele Frauen mit Feuerwaffen umgebracht wie hierzulande.
Esther Maurer: Den Forschungsergebnissen von Professor Killias kann und will ich nicht einfach widersprechen. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass bei Suiziden in der Stadt Zürich verhältnismässig selten Dienstwaffen eingesetzt werden. Auch bei der häuslichen Gewalt sind ganz, ganz selten Schusswaffen mit im Spiel. Wir können uns nicht die Illusion machen, dass wir über ein rigides Waffenverbot die häusliche Gewalt eindämmen könnten. Mit einem rigideren Waffengesetz und einem Waffenregister verändern wir in erster Linie das Bewusstsein für den Umgang mit Waffen, weniger die Kriminalstatistik.
Die direkte Anwendung von Waffengewalt ist seltener, aber die Drohung mit ihr spielt eine weitaus grössere Rolle. Diese Waffen sind ja in einem schweren "Beziehungskonflikt" zu Hause gut zugänglich, im besten Fall lagert die Munition nicht am gleichen Ort.
Esther Maurer: Von der psychischen Belastung her stimmt das natürlich. Droht der Partner damit, den Konflikt durch Erschiessen zu lösen, handelt es sich ja nicht nur um eine physische Gefährdung, die - aufgrund statischer Werte mehr oder weniger unwahrscheinlich ist - sondern es geht in erster Linie auch um eine grobe Gefährdung der psychischen Gesundheit und Stabilität. Und dies hat nichts zu tun mit statistischen Werten! Dabei können zudem Familien zerstört werden und Kinder werden Opfer von tragischen Situationen. Auch dann, wenn es nie zu einer eigentlichen Tat kommt.
Wie stellen Sie sich dazu, dass die Schweizer Wehrmänner ihre Waffe nach wie vor nach Hause mitnehmen können und sie nicht wie in allen andern Ländern kaserniert werden?
Esther Maurer: Das hat mit der langen Tradition unserer Milizarmee und mit den Reservediensten zu tun, die im Bedarfsfall wieder eingezogen werden könnten. Die Waffenabgabe wird wahrscheinlich erst fallen, wenn wir nicht mehr von einer Personalreserve ausgehen. Gross äussern mag ich mich dazu nicht, denn einerseits handhabt die überwiegende Mehrheit der Männer ihre Waffen mit grösster Sorgfalt, andererseits reagiere ich subjektiv auf die Dienstwaffe meines Mannes im Haus: Sie ist mir nicht geheuer. Nicht weil mein Mann zu Gewalttaten neigen würde, sondern es ist das Instrument zum Töten an sich und es gibt eigentlich keine Notwendigkeit, dass diese Waffe bei uns zu Hause liegt. Anders ist es bei einer Dienstwaffe der Polizei, die - auch im Sinne des Gewaltmonopols - ein täglich Arbeitsinstrument ist.
Der Umgang mit häuslicher Gewalt hat in der letzten Zeit grössere Aufmerksamkeit gefunden und zu gesetzlichen Vorstössen und verändertem polizeilichem Verhalten geführt. Wie geht die Stadtpolizei bei häuslichen Konflikten vor? Was tut sie, wenn mit einer Waffe gedroht wird?
Esther Maurer: Früher hat die Polizei bei Fällen von häuslicher Gewalt immer versucht zu vermitteln, da traten die Polizisten und Polizistinnen fast als Sozialarbeiter auf und versuchten, die Situation zu entschärfen. In den letzten sechs Jahren haben wir ein anderes Modell, das sich ganz klar bewährt: Ermitteln statt Vermitteln. Das heisst, der Täter, oder in ganz seltenen Fällen die Täterin, wird von der Polizei als Täter behandelt. Er wird mitgenommen, es erfolgt eine Strafanzeige und selbstverständlich wird sofort eine Hausdurchsuchung gemacht, wenn mit Waffen gedroht wird; zum Teil auch nur, um sicher zu sein, dass nicht irgendwo eine Waffe versteckt ist.
Nach Rücksprache mit der Untersuchungsbehörde werden die entsprechenden Zwangsmassnahmen, das heisst Festnahme und Hausdurchsuchung, ergriffen und gefundene Waffen konfisziert. Dabei ist dies eigentlich der "einfachere" Fall aus polizeilicher Sicht, denn bei Waffendrohung kann die Polizei von sich aus aktiv werden. Wenn eine Frau sagt, sie sei geschlagen worden, und dies anzeigt, am Abend jedoch die Anzeige wieder zurück zieht, ist es für die Polizei viel schwieriger vorzugehen, als wenn eindeutig eine Waffe oder eine Waffendrohung im Spiel ist.
Was geschieht bei Suiziden?
Esther Maurer: Ich kenne einen Fall im letzten Sommer, wo ein Sohn die Polizei informierte, dass sein Vater mit dem Selbstmord drohe und eine Waffe besitze. In solchen Situationen kann die Polizei einschreiten, sie führt eine Hauskontrolle durch und stellt Waffen sicher. Doch das führt noch nicht unbedingt zu einer Entschärfung der Situation. Bei Selbstgefährdung muss eher die Psychiatrie aktiv werden, d.h. es müsste zum Beispiel ein fürsorgerischer Freiheitsentzug angeordnet werden. Doch bei uns ist die Psychiatrie je länger desto mehr zurückhaltender in der Anordnung eines fürsorgerischen Freiheitsentzuges. Aus der Sicht der Polizei denken wir manchmal, dass die Psychiatrie in einigen Fällen zu zögerlich ist.
Es gibt in Zürich immer noch ein Kinderschiessen, das Mädchen- und Knabenschiessen. Ist eine Waffenausbildung für Jugendliche noch eine sinnvolle Tradition?
Die Alterslimite für die Abgabe von Munition und die Ausleihe von Sturmgewehren 90 ist kürzlich auf 10 Jahre herunter gesetzt worden...
Esther Maurer: Sie sprechen da mit einer Frau, die zehn Jahre lang mit Stichwaffen gefochten hat; Waffen können sowohl Todes- wie Sportinstrumente sein. Auch wenn ich persönlich ein Jungschützentraining für meine Kinder nicht möchte, kann ein solches Training die Konzentrationsfähigkeit bei zappligen Kindern fördern. Und wenn das mit dem Bewusstsein einhergeht, dass sie eine Waffe in den Händen halten und diese todbringend sein kann, sind diese Kinder möglicherweise weiter als jene, die nur Filme im Fernsehen sehen oder Computerspiele spielen und die den Reiz der Waffen auf eine andere Art und Weise erleben.
Wenn ich irgendwo einen Degen oder ein Florett sehe, dann ist das für mich etwas Schönes, etwas Elegantes, das viele gute Erinnerungen an jene sportliche Lebensphase weckt. Ich nehme da Florett in die Hand, denke nicht an Töten und Verletzen. Und ich weiss intuitiv, wie ich eine Waffen halten muss, wenn ich jemanden nicht verletzen will und entsprechend habe ich eine grössere Sorgfalt im Umgang mit diesen Waffen. Dies würde ich auch all jenen Jugendlichen und Erwachsenen zugestehen, die Sportschiessen trainieren.
Wie steht es um den Gebrauch von Schusswaffen durch die Polizei selber? Welche Einsatzdoktrin, welche Praxis ist dabei bestimmend?
Esther Maurer: Die Schusswaffe gehört zum Polizeidienst aus zwei Gründen. Es ist im Sinne des Gewaltmonopols ein Instrument (das äusserste und letzte!), mit dem der Polizist oder die Polizistin einschreiten kann, um im Rahmen der Verhältnismässigkeit zu intervenieren, und es ist gleichzeitig ein Instrument, um sich selbst schützen zu können. Ich stehe zum Gewaltmonopol. Ich erachte es als meine Aufgabe, für eine optimale Ausbildung geradezustehen. Unsere Dienstanweisungen sind sehr umfangreich, die Ausbildung sehr streng und mit intensiver Waffenschulung verbunden. Entsprechend wird jeder Waffeneinsatz auch von der Strafuntersuchungsbehörde daraufhin untersucht, ob er verhältnismässig war. Auch wenn das manchmal ungern gesehen wird, werden bei Schusswaffengebrauch sämtliche Details gründlich untersucht. Die Polizei steht dazu, was passiert ist und informiert darüber, und sie macht die Untersuchungsergebnisse öffentlich, damit man das nicht und nie als Nebensächlichkeit betrachtet.
Besorgniserregende "Privatisierung" der Sicherheit
Esther Maurer: Leider gibt es eine Entwicklung, die parallel zur Polizei verläuft, die ich mit grosser Besorgnis verfolge: Die vermehrten privaten Sicherheitsdienste, für deren Personal ein Waffenerwerbsschein genügt. So patrouillieren zurzeit im Auftrag der teuren Juweliergeschäfte Privatpatrouillen ab ein, zwei Uhr nachmittags auf der stark besiedelten Bahnhofstrasse und tragen dabei eine Schusswaffe am Gurt. Es gibt den Juweliergeschäften die falsche Sicherheit, dass diese privaten Sicherheitsleute etwas zu ihrer Sicherheit beitragen können, was sie keineswegs tun, denn sie dürfen ihre Waffe ausschliesslich zur eigenen Notwehr einsetzen, nicht mehr und nicht weniger. Auf der anderen Seite ist es für mich ein schlechtes Zeichen für einen demokratischen Staat, wenn von Privaten bezahlte bewaffnete Sicherheitsleute pseudomässig zu Hütern von Ruhe und Ordnung werden. Erstens besteht dafür keine Notwendigkeit, denn das Sicherheitsnetz in Zürich ist dicht und stark und andrerseits wäre ein Schusswaffengebrauch um zwei Uhr auf der Bahnhofstrasse etwa das Schlimmste, was man sich vorstellen kann: Unbeteiligte Dritte wären in grösster Gefahr, unabhängig davon, ob der Waffeneinsatz rechtmässig wäre oder nicht.
Esther Maurer (SP) ist Stadträtin und führt seit 1998 das Zürcher Polizeidepartement. Das Interview fand am 2. Februar 2004 statt, die Fragen stellten Heinrich Frei und Peter Weishaupt.
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