Immer häufiger werden Kleinwaffen als die Massenvernichtungswaffen des 21. Jahrhunderts bezeichnet. Zu dieser Dramatisierung ist es jedoch erst nach Beendigung des Kalten Krieges gekommen. Bis 1989 besassen bewaffnete Konflikte in der Dritten Welt zumeist eine nicht hinterfragte Legitimation auf der jeweiligen Seite der bipolar ideologisch eingebundenen politischen AkteurInnen. Je nach Standpunkt wurden die Kriegsakteure zu BefreiungskämpferInnen oder zu Verteidigern der freien Welt stilisiert. In westlichen Industrieländern sympathisierte die Linke mit bewaffneten Gruppen, die ihre Gewalt als Befreiungskampf verstanden. Sie glaubte, darin eine Chance zur Überwindung repressiver Regime zu sehen. Zugleich übertünchte sie ihre eigene politische Impotenz mit oft eifriger, zuweilen unüberlegter Solidarität mit GewaltakteurInnen. Inzwischen wissen wir, dass diese politische Sympathie die eigentlich notwendige kritische Analyse dieser bewaffneten Gewalt verhindert hat. Die heute als Massenvernichtungswaffen denunzierten Kleinwaffen waren auch damals das vorrangige Kriegsgerät.
Mit dem Verschwinden der Sowjetunion änderten sich die Sichtweisen. Soweit die bewaffneten Konflikte in der Dritten Welt nicht implodierten, entwickelte sich über das gesamte politische Spektrum ein Konsens, dass bewaffnete Gewalt nicht legitim sei und schwere Menschenrechtsverletzungen verursache. An die Stelle des sterilen Dogmas der Nichteinmischung trat das latente moralische Gebot von Interventionen zugunsten der Menschenrechte. Humanitäres Völkerrecht wurde rasch zum rhetorischen Handlungskanon von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen.
Die moralische Empörung gegenüber nunmehr als sinnlos qualifizierter Gewalt konzentrierte sich zunächst auf eine breite Mobilisierung für ein Verbot von Landminen. Sie war so erfolgreich, dass die OrganisatorInnen den Friedensnobelpreis erhielten und sich die Staatenwelt gegen amerikanische und russische Widerstände zu einem völkerrechtlich verbindlichen Verbot von Antipersonenminen aufraffte. Im Windschatten dieses Erfolges wurde die Generalversammlung der Vereinten Nationen von einem breiten Bündnis gedrängt, das Thema Kleinwaffen auf einer Sondergeneralversammlung mit dem Ziel einer Konvention zu behandeln. Sie fand im Jahre 2001 statt, hat aber im Hinblick auf die Eindämmung von Gewalt, die weltweit mit Kleinwaffen ausgeübt wird, keine bedeutenden Fortschritte gebracht. Das gleiche gilt bislang für zahlreiche weitere internationale Bemühungen zur besseren Kontrolle illegalen Besitzes und Handels mit Kleinwaffen. Immerhin aber ist das Thema auf der Tagesordnung geblieben und wird auf Folgekonferenzen von der Generalversammlung weiter beraten. Die Nächste wird im Jahr 2006 stattfinden.
Kleinwaffen fügen sich nicht einfachen, verbindlichen Verbotsregeln. Zunächst sind sie unverzichtbares Instrument zur Durchsetzung des staatlichen Monopols legitimer Gewalt. Gleichzeitig ist privater Waffenbesitz in vielen Gesellschaften Teil der nationalen Kultur und dürfte mancherorts auch zur Eindämmung von Gewalt unverzichtbar sein. Schiesssport und Jagd sind ohne privaten Waffenbesitz nicht denkbar. Daher ist eine differenzierte Vorgehensweise bei der Einhegung von Missbrauch notwendig, die gezielt besonders gefährliche Waffen und gefährdete Milieus in den Blick nimmt. Dem steht jedoch der Sammelbegriff Kleinwaffen entgegen, mit dem IANSA (London), das von der britischen Regierung finanzierte internationale Netzwerk von NGO gegen Kleinwaffen, und SAS (Genf), der vorrangig von der Schweizer Regierung geförderte Small Arms Survey, arbeiten. Sie legen dabei die absolut unbrauchbare Definition einer UN-ExpertInnenkommission zugrunde, die als Kompromiss zwischen GegnerInnen und BefürworterInnen der Behandlung der Kleinwaffenproblematik verabschiedet wurde. Banal formuliert umfasst diese Definition jedes Rohr, aus dem mit Explosionskraft ein Geschoss auf den Weg gebracht werden kann, soweit es von maximal zwei Personen getragen werden kann. Mit anderen Worten: ein Sammelsurium von der Schrotflinte bis zur Flugabwehrrakete.
Jährlich sollen weltweit 500 000 Menschen durch Kleinwaffen ums Leben kommen. SAS will ermittelt haben, dass es auf keinen Fall weniger als 739 Millionen Kleinwaffen auf der Welt gibt. Diese Zahlen sollen das Problem dramatisieren. Sie bieten aber keine Handlungsleitung. Denn von sicherlich weit mehr als 700 Millionen Waffen, die der SAS gezählt haben will, geht keine Gefahr des gewalttätigen Missbrauchs aus. Strategien zur Minderung der Gewalt mit Schusswaffen müssten zunächst die Milieus und Regionen identifizieren, in denen eine Gefahr von Gewalthandlungen zu gewärtigen ist. Im zweiten Schritt müsste man den Typ der verwendeten Waffen identifizieren, um dann zu fragen, auf welchen manchmal verschlungenen Wegen diese Waffen und Munition in die Hände potentieller GewalttäterInnen gelangen. Auf der Grundlage einer solchen Annäherung erst kann man wirksame Strategien der Verhinderung des Missbrauchs und von Gewalttaten entwickeln.
Es ist ein spontaner Impuls, Waffen vernichten zu wollen. Öffentlichkeitswirksames Einsammeln von Waffen oder verschärfte Exportgesetzgebung signalisieren jedoch lediglich politischen Handlungswillen, ohne dass zuverlässig bewiesen werden kann, dass die erwünschten Wirkungen eintreten. Hat man hingegen die soziale Einbettung von GewaltakteurInnen analysiert, dann sollte es möglich sein, mit sehr gezielten Massnahmen unterschiedlichster Art eine Minderung des Gewaltniveaus zu erreichen. Sie reichen von robuster polizeilicher oder militärischer Intervention über Verbotsregeln und deren Durchsetzung bis hin zu nuancierten Marktsteuerungsmechanismen, wie z.B. eine umfassende Haftpflichtversicherung für legale WaffenbesitzerInnen.
Internationale Task ForceDie Eindämmung von Gewalt, die mit Kleinwaffen verübt wird, erfordert mehr als nur die politische Skandalisierung von Kleinwaffen. Letztere sind als "tödliches Problem" in der modernen Welt keineswegs so einmalig, wie die gegenwärtigen Kampagnen glauben machen wollen. Das Auto tötet weltweit mindestens doppelt so viele Menschen wie Schusswaffen. Seit hundert Jahren werden Massnahmen unterschiedlichster Art diskutiert und praktiziert, um die mit dem motorisierten Verkehr verbundenen Risiken zu mindern. Die Geschichte der Autosicherheit ist gleichfalls von vielen Kampagnen für nachweislich wirkungslose Massnahmen gekennzeichnet, aber sie zeigt auch, dass genaue Analysen gezielt wirksame Eingriffe ermöglichen.
Erst ein genauerer Blick auf die vielfältigen Dimensionen des beängstigenden Mordens mit Kleinwaffen in jeweils sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnissen wird es möglich machen, die deklamatorische Anklage der Kampagnen gegen Kleinwaffen zu tatsächlich erfolgversprechenden Forderungen weiterzuentwickeln. Einige Aspekte sind soweit beleuchtet, dass von der Staatenwelt konkrete Massnahmen eingefordert werden können. Dazu gehört, dass der leistungsfähige Schwarzmarkt für Munition und automatische Gewehre aus Überschussbeständen von Ländern des ehemaligen Warschauer Paktes gespeist wird und auf eine leistungsfähige, risikobereite Logistik zurückgreifen kann, die von Charterfluggesellschaften mit Registrierung in dubiosen Bananenrepubliken zur Verfügung gestellt wird. Gegen dieses Geflecht kann nur eine internationale Task Force mit einem robusten Mandat wirksam vorgehen. Hierzu wäre es notwendig, dass die beteiligten Staaten ad hoc nationale Souveränitätsvorbehalte aufgeben, um eine Verfolgung dieser kriminellen AkteurInnen zu ermöglichen. Davon jedoch ist die internationale Gemeinschaft noch weit entfernt.
Dr. Peter Lock ist unabhängiger Friedensforscher und lebt in Hamburg. Weitere Arbeiten: www.peter-lock.de
Eindeutige Befunde, dass junge Männer überwiegend sowohl die Täter als auch die Opfer sind, dass in manchen Ländern die staatlichen Sicherheitsorgane selbst eine grosse Tätergruppe bilden und so weiter, wären bei der Entwicklung konkreter Forderungen einer Kleinwaffen-Kampagne zu berücksichtigen. Unterschiedliche Fachrichtungen können da wichtige Beiträge leisten. Es wäre z.B. politisch von grösserem Gewicht, wenn man die gesellschaftlichen Kosten des Missbrauchs konkret ermitteln würde, statt den aussichtslosen Versuch zu unternehmen, zu schätzen, wie viele Schrotgewehre wohl in illegalem Besitz in Deutschland vorhanden sind, um zu einer Schätzung aller Kleinwaffen in Deutschland zu gelangen. In Deutschland hat nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt vor einem Jahr bislang niemand den Versuch unternommen, auch nur die zu leistenden Rentenzahlungen zu berechnen. Bei 17 ermordeten BeamtInnen käme man da leicht auf ein Summe im zweistelligen Millionenbereich, die auf Jahrzehnte vom Steuer- bzw. BeitragszahlerInnen aufzubringen sein wird. Die Diskussion über die Eindämmung von Kleinwaffenmissbrauch hat noch nicht wirklich begonnen.
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