Kein Frieden ohne Gerechtigkeit. So lautet eine friedenspolitische Grundannahme, die jedem und jeder von uns sofort einleuchtet - und deshalb wohl auch ebenso rasch wieder entfällt.
Solange Ungerechtigkeit herrscht, ist kein Frieden möglich. Also muss, wer Frieden schaffen will, für Gerechtigkeit sorgen. Soweit so gut. Aber was genau ist eigentlich Gerechtigkeit? Woran erkennen wir, ob etwas gerecht ist oder ungerecht? Kann, was ich als ungerecht erachte, von jemand anderem als gerecht erlebt werden?
Das Thema dieser friZ nimmt nicht in Anspruch, abschliessende Antworten auf alle diese Fragen zu liefern. Dafür ist der Begriff Gerechtigkeit ganz einfach zu umfassend.
Den Anfang macht der Zürcher Philosoph Peter A. Schmid (S. 12), der uns zunächst auf eine kurze Zeitreise mitnimmt, um die Entwicklung des Begriffs Gerechtigkeit von den Werken Platos bis hin zum zeitgenössischen amerikanischen Philosophen John Rawls aufzuzeigen. Danach wendet er sich der Frage zu, wie man überhaupt eine gerechte Gesellschaft erschaffen kann. Seine Antwort sehr verkürzt: Dies kann nur gelingen unter Zuhilfenahme von Liebe und Menschlichkeit
Auch Urs Marti ist Philosoph und sein Text (S.16) ist ebenfalls der Gerechtigkeit im grossen Massstab gewidmet: Weshalb sind die Chancen, ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben zu führen, weltweit höchst ungleich verteilt? Und wie liesse sich dieser Zustand ändern? Marti erklärt uns zunächst die beiden politisch entgegengesetzten Positionen bezüglich einer gerechten: Die neoliberale Doktrin vom allmächtigen Markt versus das kommunistische Ideal der Wahlfreiheit für alle. Erstere geht auf Friedrich von Hayek zurück, letztere auf Karl Marx.
Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Dinge - so lautet eine andere alte Erkenntnis. Trotzdem sind Recht und Justiz wichtige Instrumente, will eine Gesellschaft dem Anspruch der Gerechtigkeit genügen. Internationale Gerichtsverfahren zwischen verschiedenen Gesellschaften sind dagegen noch immer ein Novum. Gerichtsverfahren statt kriegerische Auseinandersetzung zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwei Staaten - dieser Wunschtraum ist spätestens seit der Gründung des Völkerbundes nach dem Ersten Weltkrieg nicht mehr völlig undenkbar, scheint aber doch noch immer weit weg.
Etwas mehr Erfahrung hat die Menschheit inzwischen mit dem Versuch, Gerechtigkeit mittels Gerichtsverfahren nach einem Krieg wiederherzustellen. Der Jurist Simon Meisenberg wirft ab Seite 22 einen Blick auf die internationale Strafjustiz der jüngeren Zeit: die internationalen Strafgerichte für das ehemalige Jugoslawien, Ruanda und Sierra Leone sowie die UNO-Tribunale im Kosov@ und in Osttimor. Er zeigt auf, woran schon die Nürnberger Prozesse nach dem zweiten Weltkrieg krankten: Dass Strafprozesse allein keine Vergangenheitsbewältigung darstellen - aber nur eine erfolgreiche Konfliktbewältigung dauerhaften Frieden und Gerechtigkeit möglich machen.
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