Editorial

Liebe LeserInnen

Die Schweiz hat doch kein Problem mit Menschenrechten! Nicht nur, dass menschenrechtliche Bedenken bei der Gewährung von Exportrisikogarantien meist keine Schwierigkeiten verursachen. Innenpolitisch sind wir schliesslich die Vorzeige-Demokratie, das weltweite Vorbild für die Rechte der Bürger und Bürgerinnen. Oder etwa nicht? Das "Thema" dieser FriZ zeichnet ein anderes Bild. Auch die Schweiz verletzt Menschenrechte. Z.B. seiner behinderten BürgerInnen. Und seiner Nicht-BürgerInnen.

Wie verquer die Vorstellungen über die fundamentalen Rechte aller hier lebenden Menschen sein können, wie wenig die Grundprinzipien der Menschenrechte in der Schweiz verwurzelt sind, zeigt auch die erneut aufgeflammte Hetze gegen die Anti-Rassismus-Konvention. Die Schweizer Demokraten zumindest planen bereits wieder eine "Initiative zur teilweisen Ausserkraftsetzung des Anti-Rassismus-Gesetzes". Mit dem Argument notabene, dieses schränke das Menschenrecht auf freie Meinungsäusserung ein.

Hier wird also ein Recht, andere Menschen in ihrer Würde und ihrer Ehre zu verletzen, als Menschenrecht gefordert. Wir dürfen dies nicht zulassen. Denn das Menschenrecht eines Menschen hört dort auf, wo es das Menschenrecht eines anderen Menschen verletzt.

Manuela Reimann, Redaktion FriZ

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