Die Erste Friedenskonferenz in Den Haag 1899

Im Sommer 1898 erschien ein Manifest des russischen Zaren, in dem auf die wirtschaftliche Sinnlosigkeit der Hochrüstung hingewiesen wurde. Der Zar schlug eine internationale Konferenz vor, die den Weltfrieden sichern sollte. Schnell folgte eine offizielle Einladung der niederländischen Regierung, worauf sich über 100 Delegierte aus 26 verschiedenen Staaten vom 28. Mai bis zum 29. Juli 1899 in Den Haag zur ersten internationalen Friedenskonferenz trafen.

Drei Kommissionen arbeiteten zu drei Hauptthemen:

• Bezüglich der Frage der Abrüstung scheiterte der russische Vorschlag, Militärbudgets sowie Truppenbestände für fünf Jahr einzufrieren. Man verurteilte im Prinzip die Aufrüstung, es wurden aber keine verbindlichen Regeln vorgeschrieben.

• Die zweite Kommission kümmerte sich um die Schaffung eines internationalen Schiedsgerichts. Konkret lief die Regelung darauf hinaus, dass einige Juristen ernannt wurden, die sich um Konflikte kümmern konnten – sofern sie von den Konfliktparteien angerufen wurden. Es war aber weiterhin legal, Krieg zu erklären, ohne dass diese neu geschaffene Schlichtungsstelle obligatorisch eingeschaltet werden musste.

• Bei der Neuregelung des Kriegsrechts kam man am besten voran. Der Kriegseinsatz von Dum-dum-Geschossen, die Verwendung von Giftgas und der Bombenabwurf aus Heissluftballonen wurde verboten; die "Genfer Konvention" von 1864 wurde vom Land- auf den Seekrieg ausgeweitet.

Ist es nötig zu erwähnen, dass keine dieser Bestimmungen im Ersten Weltkrieg eingehalten wurde? Wie während der Zweiten Friedenskonferenz in Den Haag (1907) hatte man 1899 nicht die Mittel zum Frieden geschaffen, sondern v.a. den Krieg mittels Kriegs-"Recht" kodifiziert – und damit legitimiert. Trotzdem war es ein Erfolg, dass sich erstmals Regierungsvertreter in Friedenszeiten trafen, um über die Schaffung eines Weltfriedens zu debattieren und diesen Reden auch durch verbindliche zwischenstaatliche Abmachungen Wert zu verschaffen.

(nb)

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