Kriegsverbrechen vor Gericht!

Von Straflosigkeit zu einer Kultur der Verantwortlichkeit: Die Kampagne für die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs tritt in eine entscheidende Phase.

Von Marcel Fischer*

Donnerstag, 13. Mai 1999, zweiter Teil der Sitzung zum Thema "Lancierung der globalen Kampagne der NGO-Koalition für einen Internationalen Strafgerichtshof ICC" an der Haager Koferenz: Im Van Gogh-Saal des Niederländischen Konferenzzentrums sind schätzungsweise zweihundert Menschen versammelt. Die Bewegung zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Statuts von Rom (Juli 1998) müsse nun in Gang gehalten und noch verstärkt werden mit dieser Kampagne, hält der erste Redner fest. Der nächste Sprecher, Juan Garcés, war massgeblich beteiligt am spanischen Auslieferungsbegehrenfür den früheren chilenischen Diktator Pinochet. Garcés illustriert, wie nötig entsprechende Anpassungen im nationalen Rechtssystem sind, damit es dereinst möglich ist, jene vor Gericht zu bringen, die sich der schlimmsten Verletzungen des internationalen humanitären Rechts schuldig gemacht haben, nämlich: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Für Fabiola Letelier von der chilenischen Menschenrechtsorganisation "Corporación de Defensa de los Derechos del Pueblo" ist der ICC der erste zentrale Schritt seit der Universellen Erklärung der Menschenrechte, das internationale Recht zu sichern. Sie hält aber sofort auch fest, wie sehr durch die Globalisierung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Grundrechte von Millionen von Menschen in Lateinamerika völlig missachtet würden. "In Afrika brauchen wir Frieden, Sicherheit, Gerechtigkeit", sagt auch Alioune Tine aus Senegal. Sein Land hat als erstes das ICC-Statut ratifiziert. Der Internationale Strafgerichtshof sei sehr wichtig für Afrika, wo es zur Zeit noch so viele Kriege und Unterdrückung gebe.

Die Stimmen der Menschen aus dem ‘Süden’, wo die materiellen Lebensgrundlagen für eine grosse Mehrheit sehr schlecht sind, haben für mich an dieser Haager Konferenz besonderes Gewicht. Immer wieder wird thematisiert, wie Unterdrückung und Rechtslosigkeit, wie die verschiedenen Konfliktursachen mit Verarmung zusammenhängen.

Ein Meilenstein mit Schwächen

Ein Regierungsvertreter und Diplomat räumt ein, dass das Statut von Rom ein Resultat von Verhandlungen sei und somit seine Schwächen habe. So kann das ICC beispielsweise nur dann aktiv werden, wenn Tatort- oder Täterstaat Vertragsparteien sind. Bei innerstaatlichen Konflikten wird der Gerichtshof selten eingreifen, weil kein Staat sich selbst anklagen wird. (Vergleiche dazu die Berichte von Kai Ambos und von Christina Möller in der FriZ 2/99). Trotzdem: Der ICC sei ein wichtiger Meilenstein im Wandel hin zu einer Kultur der Verantwortlichkeit. Die Unterzeichnung durch bisher 82 Staaten sei hoffnungsvoll. Er schätzte, dass es weniger als fünf Jahre dauern werde, bis der ICC eingerichtet sei.

Ebenfalls am Vormittag dieses 13. Mai fand die Pressekonferenz zur Lancierung der weltweiten Ratifizierungskampagne statt. Der NGO-Koalition für einen Internationalen Strafgerichtshof CICC gehören über 800 Organisationen aus allen Weltregionen und aus allen Sektoren der globalen Zivilgesellschaft an.

VertreterInnen von verschiedenen Koalitionspartnern (wie amnesty international, Human Rights Watch oder Women’s Caucus for Gender Justice) betonten die Bedeutung des ICC. Er müsse so rasch wie möglich realisiert werden. Enttäuschung wird geäussert über die USA, einen der sieben Staaten, die das Statut von Rom nicht unterzeichnet haben, während 120 ihm bereits zustimmten. Durch kritische Begleitung der Detailarbeiten in der Vorbereitungskommission müsse auf jeden Fall verhindert werden, dass die Satzungen des Statuts abgeschwächt würden. So meinte Pierre Sané, Generalsekretär von amnesty international: "Wir wollen sicherstellen, dass alle Regierungen, die den Vertrag ratifizieren, sich nicht fürdie Klausel entscheiden, die ihnen erlaubt, Kriegsverbrechen zu begehen während der ersten sieben Jahre, in welchen sie noch nicht der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs unterstehen."

Die Zeitung der NGO-Koalition "Monitor" gibt in ihrer Ausgabe vom April 1999 Einblick in die schwierigen Grundsatz- und Strukturdebatten, wie sie zum Beispiel in der ersten Session der vorbereitenden Kommission im Februar 1999 am UNO-Hauptsitz in New York stattgefunden haben. Dort stritt man beispielsweise um die Regeln für die Verfahren und die Beweisaufnahme, um die Definition der einklagbaren Verbrechen und von Aggression im allgemeinen.

Die Kampagne der NGO soll eine mehrjährige, mehrdimensionale Aktion werden. Der Zug sei nun losgefahren, wurde an der Pressekonferenz erklärt, die Triebkräfte in Richtung einer Ratifizierung und Inkraftsetzung nähmen rund um die Welt zu. Verwiesen wird beispielsweise auf das Treffen von RegierungsvertreterInnen und NGO im Frühjahr 1999 in Paris zur wichtigen Rolle der Opfer und auf positive Signale in der Organisation der Amerikanischen Staaten und in der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft. Zentral in dieser grossangelegten Arbeit ist die Bildungsarbeit in allen Gesellschaften zur Bedeutung des Internationalen Rechts im Widerstand gegen den Krieg und zur Förderung der Menschenrechte.

Bündelung der Kräfte

Der Haager Appell für Frieden wollte mit der grossen Konferenz auch Plattform sein für Projekte wie dieses, um konkrete Schritte auf dem Weg zum Ziel zu verwirklichen und zu unterstützen. Ich meine, die Konferenz ist dem gerecht geworden. Es liegt nun an uns, auch in der Schweiz diesen Impuls aufzunehmen und dem Grundanliegen weiterzuhelfen. Beeindruckt hat mich an diesem Prozess, den die Haager Konferenz beispielhaft und kraftgebend bündelte, die Zusammenarbeit, das Zusammenwirken von Nichtregierungsorganisationen, engagierten Einzelpersonen aus allen Bereichen, Berufsverbänden, VertreterInnen internationaler Organisationen und von staatlichen Stellen – und dies aus aller Welt.

*Marcel Fischer ist seit vielen Jahren in der Friedensbewegung aktiv und lebt in Suhr.

Nach 54 Jahren auf dem Weg zur Realisierung?

Kurz nach der Gründung der Vereinten Nationen 1945 wurde die neu gebildete Internationale Rechtskommission ILC beauftragt, ausgehend von den Grundsätzen des Nürnberger Tribunals ein Statut zur Bildung eines Internationalen Strafgerichtshofs zu entwerfen. Der Kalte Krieg hat hernach aber die Weiterarbeit verunmöglicht.

Nach der Wende von 1989 und nach der Errichtung von ad hoc-Tribunalen zu Ruanda und Ex-Jugoslawien fand die Idee eines permanenten Internationalen Strafgerichtshofs rasch Unterstützung. 1995 diskutierte die UNO das von der ILC im Entwurf vorbereitete Statut. Im weiteren Vorbereitungsprozess der vorbereitenden Kommission PrepCom arbeiteten NGO und internationale Rechtsexperten aktiv mit. Nach fünfwöchigen intensiven Verhandlungen der UNO-Konferenz der Bevollmächtigten über die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs in Rom stimmten am 17. Juli des vergangenen Jahres 120 der 160 Länder für das Statut. Bis Anfang Mai hatten 82 Länder das Statut unterzeichnet und zwei bereits ratifiziert; die Schweiz unterzeichnete am 18. Juli 1999. Nach der Ratifizierung durch 60 Staaten tritt das Statut in Kraft.

(mf)

Kontakt Coalition for an International Criminal Court, New York, Tel. +1 212 687 21 76, Fax +1 212 599 1332. E-mail cicc@igc.org Internet www.iccnow.org


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